Das Steuerrecht befasst sich mit der Frage, wer (Steuersubjekt) aus welchem Lebenssachverhalt (z. B. Einkünfteerzielung jedweder Art, Umsatz von Waren pp.) Geldleistungen (Steuer) zu erbringen hat, ohne hierfür eine konkrete Gegenleistung (im Gegensatz zur Abgabe, für bestimmte Leistungen des Staates, so z. B. im Bereich der Daseinsvorsorge, wie Müllabfuhr pp) zu erhalten.