Familienrecht
In einer Familienkrise ist die emotionale Belastung besonders hoch. Komplexe Sachverhalte sind in einem umfassenden Erstberatungsgespräch zu erfassen. Finanzielle und intimste Details des Familienlebens kommen zur Sprache. Wir sehen unsere Aufgaben als Fachanwälte darin, die Emotionen zu filtern und sorgsam zu prüfen,
welche Entscheidungen im Einzelfall notwendig sind, um ein möglichst für alle Seiten akzeptable „Entflechtung“ der familienrechtlichen Beziehungen zu gewährleisten.
Das Gesamtpaket „Familienrecht“ umfasst unterschiedlichste Teilbereiche wie
- Scheidung
- Regelung der Elterlichen Sorge und des Umgangs mit dem Kind
- Unterhalt der Ehegatten, Kinder, Eltern
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften während des Bestandes der Ehe)
- Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und den Gegenständen des Hausrats
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich; Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Gesamtschuldnerausgleich
- Regelungen zum Miteigentum
Oftmals werden weitere Themenbereiche angesprochen, die im Zusammenhang mit den Fragen zum Familienrecht stehen wie
- Wechsel der Steuerklassen
- Steuernachzahlungen
- Ehebedingte Zuwendungen oder Rückforderungen von Schenkungen
- Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern
- Regelungen mit dem Vermieter der Ehewohnung
- Änderungen der Versicherungen oder Bezugsberechtigten
- Vorsorgeregelungen und Betreuungsverfügungen
Die Ausarbeitung der verschiedenen Teilbereiche im Einzelfall mündet oftmals in einer Gesamtvereinbarung in Form von
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenregelungen
- Partnerschaftsverträge der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Die umfassende rechtliche Beratung und Vertretung ist Voraussetzung für diese Regelungen.