Das Steuerrecht befasst sich mit der Frage, wer (Steuersubjekt) aus welchem Lebenssachverhalt (z. B. Einkünfteerzielung jedweder Art, Umsatz von Waren pp.) Geldleistungen (Steuer) zu erbringen hat, ohne hierfür eine konkrete Gegenleistung (im Gegensatz zur Abgabe, für bestimmte Leistungen des Staates, so z. B. im Bereich der Daseinsvorsorge, wie Müllabfuhr pp) zu erhalten.
Das Steuerrecht ist in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt. Wird nach Ansicht eines Steuersubjektes (z. B. Bürger) eine Steuer zu Unrecht oder unrichtig erhoben, besteht die Möglichkeit nach Durchlaufen des sogenannten Einspruchsverfahrens beim Finanzamt dessen Entscheidung durch ein Finanzgericht überprüfen zu lassen.