Der Tätigkeitsbereich im Medizinrecht umfasst die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Gesundheitsrechts.
Medizinrecht umfasst unterschiedlichste Teilbereiche wie:
- das Recht der medizinischen Behandlung
- zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
- das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht (insb. Angelegenheiten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen)
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heilberufe (insb. Rechtsstreitigkeiten mit den Heilberufskammern)
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Apothekenrecht
- das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
(z.B. Kooperationen, Gründung von MVZs, Praxisgründung und Praxisabgabe)
Häufige Themenbereiche im Medizinrecht sind
- Arzthaftung wegen Behandlungsfehler,Aufklärungsfehler,Geburtsschaden,Dokumentationsfehler, mangelnde Krankenhaushygiene, Organisationsmangel
- Krankenhausrecht
- Arbeitsrecht
Im Vordergrund steht eine zielführende Vorgehensweise für den Mandanten als Leistungsträger, Leistungserbringer oder Patient. Die besten Resultate lassen sich erbringen, wenn man beide Seiten „der Medaille“ kennt.