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Bankrecht

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht umfasst den privaten Giro- und Zahlungsverkehr, aber auch den Kreditvergabe- oder den Geldanlagesektor der Banken.

Das Bankrecht setzt sich aus Regelungen des Handelsrechts, des bürgerlichen Rechts und aus spezialgesetzlichen Vorschriften mit wirtschaftsverwaltendem Hintergrund, wozu das Kreditwesengesetz (KWG) gehört.

Zu den Bankgeschäften zählen danach Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte.

Sparguthaben, Sichteinlagen, Termineinlagen oder Sparbriefe sind Einlagengeschäfte, bei dem Banken fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums annehmen.
Darlehen und Kreditvertrag, Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere und Sparguthaben, Sichteinlagen, Termineinlagen oder Sparbriefe sind mit einem Kreditrisiko verbundene Geschäfte und zählen zu den Kreditgeschäften.
Aktien oder Anleihen (Finanzkommissionsgeschäften wie die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung), Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren (Wertpapierdepotgeschäft ) zählen insgesamt zu den Wertpapiergeschäften.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr (Girogeschäft) und Geldkarten, Kreditkarten (E-Geldgeschäft) werden im ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) gesondert geregelt.

Gesetze im Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind hier geregelt:

  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • Börsengesetz (BörsG)
  • Depotgesetz
  • Investmentgesetz (InvG)
  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und Wertpapierhandelgesetz (WpÜG, WpHG)